Brandschutzordnungen
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt das richtige Verhalten im Brandfall — verständlich für alle Nutzer und verbindlich für Beschäftigte und Brandschutzbeauftragte.

Was Sie von uns erwarten können
Eine Brandschutzordnung ist mehr als ein Aushang im Treppenhaus. Sie ist das organisatorische Rückgrat des betrieblichen Brandschutzes und legt fest, wie Brände vermieden werden, wie sich Personen im Brandfall verhalten und welche Maßnahmen vor, während und nach einem Brandereignis zu ergreifen sind.
Wir erstellen Brandschutzordnungen objektbezogen und exakt nach den drei Teilen der DIN 14096: Teil A richtet sich als kompakter Aushang an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Teil B enthält detaillierte Regeln für Beschäftigte und ständige Nutzer. Teil C beschreibt die erweiterten Aufgaben von Personen mit besonderer Brandschutzverantwortung — Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und Geschäftsführung.
Die Brandschutzordnung wird bei uns nie aus der Schublade gezogen, sondern stets auf Ihre konkreten betrieblichen Abläufe, die Gebäudegeometrie und die Risikosituation angepasst. Bei Bedarf führen wir auch begleitende Schulungen für Brandschutzhelfer durch.
Wir arbeiten nach den geltenden Regelwerken
Alle Leistungen erfüllen die einschlägigen DIN-Normen und technischen Regeln — damit Ihre Dokumentation jeder Prüfung standhält.
DIN 14096
Brandschutzordnung — Regeln für das Verfassen (Teile A, B und C)
ASR A2.2
Technische Regeln für Arbeitsstätten — Maßnahmen gegen Brände
DGUV Information 205-023
Brandschutzhelfer — Ausbildung und Befähigung


