Leistung

Brandschutzplanung und Beratung

Unter sorgfältiger Berücksichtigung der Interessen des Bauherrn, der wirtschaftlichen Aspekte und der bauordnungsrechtlichen Vorgaben entwickeln wir eine durchdachte, zielgerichtete und juristisch belastbare Brandschutzplanung.

Brandschutzplanungen
Im Detail

Was Sie von uns erwarten können

Brandschutzkonzepte und Nachweise

Wir erstellen Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise und Brandschutzgutachten für sämtliche Arten von Regel- und Sonderbauten – stets abgestimmt auf die individuellen Anforderungen Ihres Projekts.

Bestandsanalyse und Bestandsschutz

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beurteilung und Visualisierung des genehmigten Bestandes. Wir werten bestehende Baugenehmigungen aus, gleichen diese mit der tatsächlichen Vor-Ort-Situation ab und bewerten den daraus resultierenden Bestandsschutz auf belastbarer Grundlage.

Nutzungsänderungen, Aufstockungen und Umbauten

Bei geplanten Nutzungsänderungen, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen führen wir fundierte Bestandsbewertungen durch und erarbeiten kreative wie wirtschaftliche Handlungsempfehlungen für die anstehende Bauphase.

Fachberatung zu Einzelfragen und Detaillösungen

Wir beraten Sie zu Einzelfragen, Ausführungsdetails und konstruktiven Detaillösungen – etwa bei Brand- und Trennwandanschlüssen, Deckenkonstruktionen oder vergleichbaren Anschlusspunkten.

Unterstützung bei Widersprüchen zu Baugenehmigungen

Sollten sich Auflagen in der Baugenehmigung als unverhältnismäßig oder fachlich diskussionswürdig erweisen, unterstützen wir Sie kompetent bei der Formulierung und Begründung entsprechender Widersprüche.

Begehungen, Mängelbewertung und Dokumentation

Im Rahmen von Begehungen beraten wir Sie vor Ort, dokumentieren festgestellte Mängel an Neu- und Bestandsbauten – beispielsweise bei der Abschottung von Leitungsdurchführungen oder der Rettungswegführung – und nehmen eine fachgerechte Einstufung vor.

Ingenieurmethode nach DIN 18230

Für Industriebauten erbringen wir rechnerische Brandschutznachweise nach DIN 18230. Auf Basis von Brandlasten, Ventilationsbedingungen und Schutzmaßnahmen ermitteln wir die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Tragkonstruktion und schaffen so Spielräume für größere Brandabschnitte oder wirtschaftlichere Konstruktionen wie beispielsweise Tragwerke ohne Feuerwiderstandsdauer. Als spezialisiertes Büro für Ingenieurmethoden lassen sich durch das Berechnungsverfahren nach Abschnitt 7 IndBauRL i.V.m. DIN 18230-1 deutlich größere Brandbekämpfungsabschnitte mit Tragwerken ohne Feuerwiderstandsdauer nachweisen. Auch Brandwände, Trennwände, Leitungsdurchführungen und Brandschutztüren /-tore, etc. lassen sich dadurch einsparen. Dahingehend bietet diese Berechnungsmethode enorme Einsparpotentiale für die Bauherren.

Denkmalschutz und Sonderaufgaben

Darüber hinaus übernehmen wir die brandschutztechnische Beurteilung denkmalgeschützter Gebäude und begleiten Machbarkeitsstudien sowie Architekturwettbewerbe.

Brandfallsteuermatrix

Wir erstellen und prüfen Brandfallsteuermatrizen als zentrale Schnittstelle zwischen baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.

Leistungsphasen

Leistungsphasen 1–5
nach AHO Heft 17.

Brandschutzplanung folgt einem klar strukturierten Prozess — vom ersten Kennenlernen des Projekts über die Erteilung der Baugenehmigung bis hin zur ausführungsreifen Detailplanung.

LPH 1

Grundlagenermittlung

Wir klären die Aufgabenstellung, ermitteln die baurechtlichen Rahmenbedingungen und definieren gemeinsam mit Bauherr und Architekt die Brandschutzziele. Bereits in dieser Phase identifizieren wir Sonderbau-Tatbestände und beraten zu möglichen Konzeptansätzen.

LPH 2

Vorplanung

Wir erarbeiten ein brandschutztechnisches Vorkonzept mit Brandabschnittsbildung, Rettungswegführung und Festlegung der erforderlichen Anlagentechnik. Varianten werden gegeneinander abgewogen, um eine wirtschaftlich und technisch optimale Lösung zu finden.

LPH 3

Entwurfsplanung

Das Brandschutzkonzept wird zur Entscheidungsreife entwickelt. Alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen werden konkretisiert und im Erläuterungsbericht sowie in den Brandschutzplänen abschließend dargestellt.

LPH 4

Genehmigungsplanung

Wir erstellen die genehmigungsfähigen Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren. Im Rahmen der Abstimmung mit Bauaufsicht und Prüfsachverständigen begleiten wir das Verfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung.

LPH 5

Ausführungsplanung

Wir konkretisieren das Brandschutzkonzept zur ausführungsreifen Lösung und stimmen die brandschutztechnischen Details mit allen beteiligten Fachplanern (TGA, Tragwerksplanung, Architektur) ab. Schnittstellen, Bauteilanschlüsse und produktspezifische Anforderungen werden eindeutig festgelegt, sodass auf der Baustelle eine reibungslose Umsetzung möglich ist.